Hubig drängt auf Schutz im GG
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will nach dem Anschlag auf den Berliner CSD den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz stärken. Sie wirbt dafür, Diskriminierung wegen sexueller Identität ausdrücklich in Artikel 3 aufzunehmen.
Foto: Wikimedia Commons / Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin Ende Juli drängt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf eine Änderung des Grundgesetzes. Die SPD-Politikerin will, dass in Artikel 3 Absatz 3 künftig auch ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität steht. Aus ihrer Sicht wäre das eine klare politische Antwort auf die Verunsicherung in der queeren Community nach der Tat.
Artikel 3 soll erweitert werden
Bisher nennt das Grundgesetz bereits mehrere Gründe, aus denen Menschen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, darunter Herkunft, Sprache, Glaube oder politische Anschauungen. Hubig hält es deshalb für konsequent, auch den Schutz queerer Menschen direkt in der Verfassung zu verankern. Mit dem Begriff queer sind Menschen gemeint, deren sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Lebensweise nicht der traditionellen Norm von Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit entspricht.
Politisch ist das Vorhaben allerdings kein Selbstläufer. In der schwarz-roten Koalition müsste Hubig zunächst die CDU mit ins Boot holen. Die Ministerin sieht dafür zwar noch Hürden, spricht aber auch von positiven Signalen. Als Beispiel verweist sie auf die Reaktion von Kanzler Friedrich Merz, der nach dem Anschlag angekündigt hatte, sich für den Schutz der queeren Community einzusetzen.
Hohe Hürden im Bundestag
Für eine Änderung des Grundgesetzes reicht eine einfache Mehrheit nicht aus. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, also auch Unterstützung über die Regierungsfraktionen hinaus. Das Thema soll innerhalb der Regierung noch weiter beraten werden. Rückendeckung bekommt Hubig dabei bereits von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die ebenfalls eine Verfassungsänderung gefordert hatte.
- Der Anschlag auf den Berliner CSD ereignete sich am 25. Juli.
- Eine Frau wurde getötet, mindestens 31 Menschen wurden verletzt.
- Der 21 Jahre alte Täter wurde einen Tag später von Polizisten erschossen.
Der Angriff im Berliner Tiergarten hatte eine neue Debatte über den Schutz queerer Menschen ausgelöst. Hubigs Vorstoß gibt dieser Diskussion nun eine konkrete verfassungsrechtliche Richtung.
Quelle: Tagesschau