Aufstand gegen Justiz-Plan
In Österreich wächst der Widerstand gegen die geplante Bundesstaatsanwaltschaft. Mehr als 800 Stellungnahmen gingen ein, aus Justizkreisen kommen deutliche Warnungen vor politischem Einfluss und neuen Abhängigkeiten.
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Der Plan der Regierung für eine Bundesstaatsanwaltschaft sorgt in Österreich kurz vor Ende der Begutachtungsfrist für massiven Gegenwind. Am Montag läuft die zweimonatige Frist ab, eingelangt sind laut ORF mehr als 800 Stellungnahmen. Die Reform soll die Weisungsspitze aus dem Justizministerium herauslösen, um jeden Verdacht politischer Einflussnahme auf Ermittlungen zu vermeiden.
Künftig soll die neue Behörde als weisungsfreie Spitze die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften übernehmen. Gleichzeitig soll sie Aufgaben der Generalprokuratur schlucken. Genau das stößt auf Widerstand: Die Generalprokuratur warnt vor einer deutlichen Verschlechterung gegenüber der bisherigen Lösung. Besonders kritisch gesehen wird, dass bei der Bestellung der neuen Spitze am Ende der Nationalrat mitentscheidet.
Kritik an Auswahl und Konstruktion
Nach dem vorgesehenen Verfahren erstellt zunächst eine Expertenkommission einen Vorschlag. Danach befasst sich das Parlament damit, bei Zustimmung geht der Vorschlag über die Bundesregierung an den Bundespräsidenten. Wird abgelehnt, muss die zweite Wahl angenommen werden. Aus Sicht von Kritikern verschwindet damit das Problem des politischen Anscheins nicht, sondern verlagert sich nur.
- Die neue Behörde soll aus einer Dreierspitze bestehen.
- Sie soll die Weisungskette neu ordnen.
- Sie soll zusätzlich Aufgaben der Generalprokuratur übernehmen.
OGH warnt vor neuen Abhängigkeiten
Auch der Oberste Gerichtshof meldet schwere Bedenken an. Dort sieht man ein Modell, das von großem Misstrauen gegenüber einer unabhängigen Weisungsspitze geprägt sei. Kritisiert wird vor allem ein Spannungsverhältnis: Die neue Behörde wäre einerseits oberste Instanz für Anklagebehörden, andererseits aber auch Rechtswahrerin und Beraterin des OGH. Nach Ansicht des Gerichts passt das nur schwer zusammen.
Besonders heikel ist aus Sicht des OGH die politische Realität rund um spätere Ernennungen. In der Stellungnahme wird gewarnt, Staatsanwälte könnten bei politisch heiklen Schritten befürchten, sich damit Chancen auf ein Amt in der Bundesstaatsanwaltschaft zu verbauen. Die Sorge: statt mehr Unabhängigkeit könnte am Ende eher vorauseilender Gehorsam gefördert werden.
Quelle: ORF






